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Flamme

Nutzungsbedingungen / Disclaimer:

Sie kennen das sicher: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom.... und so weiter und so fort. Hier finden Sie unsere Interpretation:

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass man sich durch die Verlinkung einzelner Seiten deren Inhalte zu Eigen macht. Dies könne man nur dadurch verhindern, dass man sich ausdrücklich von den Inhalten distanziert. Man muss also konkret auf einen einzelnen Satz eingehen. Dies ist in dieser Form nicht durchführbar, da auch diese Seiten wieder weitere Links auf andere Seiten bieten. Die Logik gebietet es uns, Sie darauf hinzuweisen, dass wir keinen Einfluss auf den Inhalt der verlinkten, jedoch nicht von uns gestalteten Seiten haben. Distanzieren möchten wir uns jedoch nicht, da wir nur auf hochwertige Hersteller und Fabrikate verweisen. Wenn wir uns distanzieren würden, wäre eine Verlinkung nur wenig sinnvoll.

Enthalten also verlinkte Seiten Inhalte, die Sie anstössig oder nicht korrekt finden, so nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Wir werden dann versuchen das Problem zu beiderseitiger Zufriedenheit zu lösen.

Warum haben wir nicht einen sog. Disclaimer wie so viele andere auch?

Wenn man sich ein wenig mit diesem Thema beschäftigt, stellt man fest, dass dieser Disclaimer, wie man ihn auf vielen Seiten findet oftmals einfach nur kopiert wurde, in dem Vertrauen darauf, dass das dann schon seine Richtigkeit haben wird. Man stellt fest, dass sich die Betreiber dieser Seiten nicht mit dem Urteil auseinander gesetzt haben. In dem Verfahren ging es um eine Seite, die einen Disclaimer hatte und das LG hat mit dem o.g. Urteil nicht etwa festgestellt, dass man sich die Inhalte nicht zu Eigen macht, wenn man ausdrücklich darauf hinweist.

Im Urteil heißt es über den Verurteilten: “ Des weiteren habe er durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel klargestellt, dass er keinerlei Verantwortung übernehme ”. Spätestens bei diesem Satz muss doch jedem Menschen, der lesen kann, klar sein, dass der Verurteilte einen Disclaimer auf seiner Seite hatte! Und genau diese pauschale Distanzierung hat das Gericht einkassiert: ”Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung”.

Durch das Anbringen eines allgemein formulierten Haftungsausschlusses bewirkt man im Grunde überhaupt nichts. Denn eine Banane bleibt eine Banane, auch wenn man sie als Apfel bezeichnet: Distanzierungssprüche sind in dieser Form eben pauschal, auch wenn sie von sich selbst behaupten, sie wären ausdrücklich.

Ausdrücklich heisst nicht, dass das Wort audrücklich in einem Haftungsausschluss vorkommen muss, sondern man muss den Teil einer Seite von dem man sich distanzieren möchte ausdrücklich, also im Einzelnen, beschreiben.